Sie hatten einen Unfall und sind auf der Suche nach einem Gutachter? Unsere Dienstleistung ist perfekt auf das Schwerpunktthema Unfall abgestimmt. Als Auto Sachverständige wissen wir worauf es ankommt und bieten Ihnen den Service, den Sie als Unfallgeschädigter benötigen. Mit unserem detaillierten Schadengutachten enthalten Sie alle relevanten Werte und eine solide Ausgangsbasis für Ihre weiteren Entscheidungen.
Unsere Arbeit endet jedoch nicht mit der Fertigstellung eines Gutachtens! Wir betreuen Ihren Fall bis zum vollständigen Abschluss der Schadenabwicklung und sind auch zu ungewöhnlichen Zeiten immer für Sie erreichbar
Wir bieten einen Vorort Service an egal ob bei Ihnen Zuhause oder auf der Arbeit oder der Werkstatt ihres Vertrauens.
Wir kommen dort hin
Rufen Sie uns an
Wir legen den Fokus auf die professionelle Betreuung, Service und Beratung unserer Kunden. Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und benötigen Hilfe? Bei uns sind Sie dann genau richtig. Wir bieten Ihnen sämtliche Leistungen im Bereich Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertung.
Bei einem Unfall mit dem Auto steht Ihnen unser Kfz Gutachter jederzeit zur Seite. Als Geschädigter muss die gegnerische Partei sämtliche Kosten übernehmen.
Beachten Sie, dass bei der Schadensabwicklung vieles beachtet werden muss.
Darum ist es besser einen Zertifizierten und ausgebildeten Kfz Sachverständigen zu beauftragen
Der häufigste Grund für die Beauftragung von Unfallgutachten sind Schäden am Fahrzeug, überwiegend im Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Verkehrsunfall. Mit einem neutralen Unfallgutachten belegen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung und schaffen eine solide Basis für die weitere Abwicklung. In der Schadenabwicklung gibt es nicht immer nur einen einzigen Lösungsweg, ein Unfallgutachter ermittelt daher sämtliche schadenrelevante Werte und liefert Ihnen mit dem Schadengutachten eine Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen.
Sie sind mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? Jetzt sollten Sie nicht lange zögern. Warten Sie nicht bis die gegnerische Versicherung Sie als Geschädigten bezüglich der Schadensabwicklung kontaktiert! Wir stehen Ihnen unparteiisch und neutral zur Seite. Wir informieren Sie über Ihre Ansprüche gegenüber den Unfallgegner bzw. Versicherung.
Wir kümmern uns um die komplette Abrechnung mit der Versicherung – so entsteht kein Mehraufwand für Sie!
Auch wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall mittragen, können sie ein unabhängiges Gutachten bestellen. Die Kosten dafür werden anteilsmäßig geteilt. Gerne beraten wir Sie in diesem speziellen Fall persönlich.
Wir bieten Ihnen in diesem Fall zunächst eine kostenlose Beweissicherung an, auf diese Weise sind Sie optimal abgesichert und können damit sofort die nächsten Schritte einleiten. Wir erstellen das Gutachten erst dann, wenn die Schadenregulierung voranschreitet und Sie eine Haftungszusage von der gegnerischen Versicherung erhalten haben. Auf diesem Weg haben Sie maximale Sicherheit ohne das Risiko am Ende auf Gutachtenkosten sitzen zu bleiben.
Wieso genügt der Kostenvoranschlag unter Umständen nicht für die Versicherungsmeldung?
Ein Kostenvoranschlag teilt der Versicherung lediglich die Reparaturkosten mit. Einige Informationen liegen nicht vor, obwohl diese die für eine vollständige Schadensregulierung relevant sind. Das sind konkret: der merkantile Minderwert, also der Wertverlust des Fahrzeugs nach einem Unfall der Restwertdes verunfallten Fahrzeuges der Wiederbeschaffungswerteines gleichwertigen, neuen Fahrzeuges und damit die Einschätzung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden Wenn lediglich die Reparaturkosten bekannt sind, entscheidet der Versicherer, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder nicht. Dieser versucht dann häufig den Restwert des Fahrzeuges höher anzusetzen als er eigentlich ist. Dadurch kann der Versicherer sich die Finanzierung eines neuen, gleichwertigen Wagens bei wirtschaftlichem Totalschaden sparen und muss nur für eine günstigere Reparatur aufkommen. Geht es um Fragen nach Totalschaden und Restwert, müssen die Schäden am Fahrzeug jedoch in der Regel so groß sein, dass die gegnerische Versicherung auch einen professionellen Kfz-Gutachter bezahlen muss.
Ab 700 Euro kein Bagatellschaden, Gutachten zulässig (H) Bereits der BGH hat mit Urteil vom 30. November 2004 (Az. VI ZR 365/03) entschieden, dass bei Haftpflichtschäden über 700 Euro die Einholung eines Schadengutachtens nicht gegen die Schadenminderungspflicht verstößt.
Die Erstellung eines fundierten Lkw-Gutachtens ist eine komplexe Aufgabe, die von qualifizierten, erfahrenen Kfz-Gutachtern durchgeführt werden sollte. Nehmen Sie deshalb mit unserem Sachverständigenbüro Langer Kontakt auf, wenn Sie ein zutreffendes Lkw-Gutachten benötigen.
Beauftragen Sie unbedingt erfahrene Experten mit der Erstellung eines Lkw-Gutachtens und profitieren Sie von den Vorteilen der Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Langer
Nach einem Unfall nimmt der Sachverständige eine umfassende Besichtigung des Fahrzeuges vor.
Dokumentiert die Schäden am Fahrzeug und kalkuliert die Reparaturkosten.
Bewertet den Zustand,und ermittelt dann den Wert des Fahrzeuges.
Grundsätzlich hängen die Kosten für ein Kfz-Gutachten vom Umfang des Schadens ab. In die Kalkulation der jeweiligen Preise fließen unterschiedliche Faktoren ein, daher kann die Höhe der Kosten von Fall zu Fall variieren. Folgende Faktoren spielen neben dem Honorar des Sachverständigen ebenfalls eine Rolle für die Kalkulation:
Die Höhe des eigentlichen Grundhonorars wird von der Schadenshöhe bestimmt, zuzüglich.
Gerade für Motorräder mit Umbauten und ist es wichtig, ein unabhängiges Schaden Gutachten einzuholen.
Wir ermitteln den Wert Ihres Motorrads unabhängig und sachkundig.
Wir berücksichtigen nicht nur den aktuellen Marktwert, sondern auch den optischen und technischen Zustand, aber auch die Umbau- und Restaurierungskosten .
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